Worauf muss man achten, wenn man sich neben dem Studium selbstständig machen möchte?
Da ich Student bin und mir anfang September mein Gewerbe angemeldet habe, habe ich viele Informationen gesammelt und die wichtigsten hier für euch zusammengeschrieben.

1. Gewerbe und Kindergeld

Wenn man nicht auf das Kindergeld monatlich verzichten will, was immerhin 150€ sind, sollte das Einkommen im Jahr nicht über 7.680€ liegen. Sollte dies der Fall sein, so muss man das der Kindergeldkasse melden und diese stoppt die Auszahlung. Sollte man die Auszahlung nicht stoppen, obwohl man über der Grenze liegt, so kommt die Kindergeldkasse dahinter und man muss den komplett ausgezahlten Betrag aufeinmal zurückzahlen. Das kann sich zu einer unheimlichen Last entwickeln, die ersteinmal bewältigt werden muss.
Man darf also monatlich umgerechnet nicht mehr als 655€ verdienen. Aber die Monate laufen ja nicht alle gleich ab, mal verdient man mehr, mal weniger.

Tipps

  • Immer schauen, wieviel Einnahmen hat, damit man kein böses Erwachen erlebt
  • Der Kindergeldkasse sofort mitteilen, wenn die Auszahlung ausgesetzt werden soll

2. Gewerbe und BaföG

Die meisten Studeten beantragen das BaföG, um ihre Lebenshaltungskosten decken zu können. Bei der Vergabe des BaföG spielen viele Faktoren eine Rolle. Da wären z.B. die Einkünfte der Eltern und dere Steuerzahlungen, irgendwelche Sparbücher des Antragstellers sowie die eigenen monatlichen Einkünfte des Antragstellers.
Die jährlichen Einkünfte dürfen die Grenze von 4.206 € nicht übersteigen, denn sonst gibts kein BaföG mehr. Das wären monatlich umgerechnet 350,50€.

Tipp

  • Jeden Monat vermerken, wieviel man verdient hat, damit man sich am Ende des Jahres noch ausrechnen kann, wieviel man noch verdienen darf.

3. Familienversicherung/Krankenversicheurng und Gewerbe

Normalerweise ist jeder Student nicht selber versichert, sondern über eine Familienversicherung bei seinen Eltern. Diese Familienversicherung gilt nur bis zu einer monatlichen Grenze von 350€. Wenn man als Student mehr verdient, so muss man sich selber versichern. Am besten ist es hier, dass man sich bei seiner Krankenkasse erkundigt, die kann einem weiter helfen.

Tipp

  • Am besten einfach kurz die eigene Krankenkasse anrufen und erkundigen.

4. Gewerbe und Wohnung

Man sollte immer mit seinem Vermieter klären, ob dieser damit einverstanden ist, dass man in der Wohnung ein Gewerbe betreibt. Schon bei der Gewerbeanmeldung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich das mit meinem Vermieter klären soll. In den meisten Fällen hat da kein Vermieter was dagegen, aber um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollte man sich kurz absprechen.

5. Kleingewerbe oder nicht?

Für viele stellt sich die Frage, ob man die Kleinunternehmerregelung wahrnehmen sollte oder nicht. Mein persönlicher Tipp ist, dass man vorab mit sich selber klären sollte, was man genau in dem Gewerbe machen möchte und ob man hohe Ausgaben zu Beginn der Tätigkeit hat und ob man viel mit Geschäftskunden arbeitet oder nicht. Sollte man fast keine Ausgaben zu Beginn haben, so genügt ein Kleingewerbe, da man keine Vorsteuer geltend machen kann und sich insgesamt auch einiges an Zeit spart. Als Student hat man mit der Uni schon genug Stress und sollte schauen, dass der Bürokram nicht zu viel Zeit kostet. Denn man darf die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nicht vergessen, die man jeden Monat einreichen muss.
Sollten die Umsatzgrenzen der Kleingewerberegelung überschritten werden, so muss man automatisch monatlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen und wird nicht mehr als Kleinunternehmer eingestuft.

Sollte man jedoch zu Beginn der Tätigkeit auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, so gilt das für die nächsten 5 Jahre, und man ist dann an seine Entscheidung gebunden.

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Dies ist keine rechtliche Beratung meinerseits, sondern eine persönliche Einschätzung. Wenn Sie eine rechtliche Beratung wünschen,  so richten Sie sich an Ihren Anwalt oder Steuerberater.

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